BGV A3

BGV A3 ist die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung.
Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) ist seit dem 01.04.1979 Pflicht.

Auszug aus BGV A3

§3 Abs. 1:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.“

§3 Abs. 2: 
„Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.“

§5 Abs. 1,2: 
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Wichtig ist insbesondere der Hinweis, dass entsprechend dieser Anweisung darauf zu achten ist, dass bei der Prüfung die entsprechend geltenden technischen Regeln zu beachten sind. Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen ist „.