Die bisherigen Prüfzeiträume gelten nicht mehr!

Die festen Prüfzeiträume der Berufsgenossenschaft für BGV A3 gelten nicht mehr. Vielmehr muss nun durch eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2131 (TRBS 1111 § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ) ermittelt werden in welchem Zeitraum die jeweiligen Geräte- bzw. Anlagen zu prüfen sind.
Sie haften dafür wenn keine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde!

 

Achtung vor Billigangeboten !!

Der Auftraggeber sollte sich Gedanken darüber machen wem er den Auftrag erteilt! Nicht der billigste ist der richtige, sondern derjenige der die Prüfungen auch fachlich korrekt durchführen kann! Auch nur bei Verdacht, dass für einen angebotenen „Dumping“ Preis die Arbeiten nicht durchgeführt werden können sollten Sie die Finger davon lassen!
Im Schadenfall wird überprüft, ob der Auftragnehmer nach §2 Abs. 7 befähigt war, oder auch der Verdacht besteht, dass eine ordnungsgemäße Prüfung nach §3 Abs. 3 aufgrund des Preises nicht möglich war (vgl. §26). Bei Gericht fällt die Nichtbeachtung der Auswahl des Auftragnehmers in den Bereich Vorsatz!

 

FI-Schutzschalter

Geänderte Regeln für den Einbau von FI-Schutzschaltern
Die Neufassung der DIN VDE 0100-410 von Juni 2007 gelten sowohl für den Wohnbereich als auch für gewerbliche Anwendungen, wenn Steckdosenstromkreise dort auch von technischen Laien genutzt werden können.

Das schreibt die Norm vor:
Nach der DIN VDE 0100-410 müssen folgende Bereiche mit Fehlerstromschutz-Einrichtungen ausgestattet werden:
– Alle Steckdosenstromkreise im Laienbereich und alle Endstromkreise im Außenbereich bis 32A
– Räume mit Badewanne und Dusche
– Becken von Schwimmbädern und andere Becken
– Feuchte und nasse Bereiche sowie Räume und Anlagen im Freien
Damit werden auch Hobbyräume, Garagen und Gartenbereiche von der Schutznorm erfasst.

Nach der Übergangsfrist tritt die DIN VDE 0100-410 im Februar 2009 vollständig in Kraft!

 

EU Glühlampenverbot

Die Änderungen durch die EU-Richtlinie im Überblick

Die Europäische Kommission hat beschlossen, besonders energieintensive Lampen für die Nutzung in Haushalten bis 2016 schrittweise zu verbieten. Das ist nicht nur für die Umwelt eine gute Nachricht, sondern auch für den Verbraucher. Denn energiesparende Lampen sparen Geld, Energie und CO2. Schon heute können Sie auf ein breites Angebot energiesparender Lampen zurückgreifen. Damit Sie ganz genau wissen, was auf Sie zukommt – hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Produkte, die langfristig verboten werden:

Stufe Datum Diese Lampen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden

 
1 1.September 2009 attierte Lampen (außer der Energieklasse A)sowie klare Glühlampen größer oder gleich 80W
2 1.September 2010 klare Glühlampen mit mehr als 65 W
3 1.September 2011 klare Glühlampen mit mehr als 45 W
4 1.September 2012 klare Glühlampen mit mehr als 7 W
5 1.September 2013 Erhöhung der Qualitätsanforderungen
6 1.September 2016 Erhöhung der Qualitätsanforderungen

Spot-Lampen werden übrigens erst Ende 2009 mit einer zweiten Direktive geregelt, die dann ab September 2010 umgesetzt werden soll.

Änderungen bei Produktnamen, Verpackung und Qualitätsstandards
Die EU Richtlinie sieht weiterhin vor, dass nur noch Produkte mit dem Energielevel A als energiesparend bezeichnet werden dürfen. Die Verpackungen für energiesparende Produkte sollen zukünftig mit Hilfe von Piktogrammen ganz einfach über Wattage, Energielevel, Lichtfarbe, etc. informieren. Auch setzt die neue Richtlinie neue Mindestqualitätsanforderungen an Lampen fest – zum Nutzen der Verbraucher.

Welche Folgen hat die EU-Richtlinie für den Verbraucher
Die neue EU-Richtlinie bedeutet nicht, dass zuhause keine Glühlampen mehr eingesetzt werden dürfen. Sie regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer also zuhause noch Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab 01. September 2009 ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde. Zwar sind energieeffiziente Produkte in der Anschaffung teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schon nach rund einem Jahr durch die deutlich geringeren Energiekosten.

Diese Produkte ersetzen die herkömmliche Glühlampe
Sie haben vor allem zwei Produktgruppen zur Auswahl, die Sie als direkten Ersatz für ihre Glühlampe wählen können. Energiesparende Halogen- und Kompaktleuchtstofflampen. Energiesparende Halogenlampen sparen bis zu 30 Prozent Energie, Kompaktleuchtstofflampen bis zu 80 Prozent. Nachdem energieeffiziente Lampen mit weniger Strom dieselbe Lichtleistung erreichen wie ihre frühere Glühlampe, sollten Sie auf die neuen Wattzahlen achten.

Wattzahl herkömmliche Glühlampe Wattzahl neuer Halogenlampe (klar) Wattzahl neuer Kompaktleuchtstofflampe (matt)
25 Watt 18 Watt 5 Watt
35/40 Watt 28 Watt 7 Watt
60 Watt 42 Watt 11 Watt
75 Watt 52 Watt 15 Watt
100 Watt 70 Watt 20 Watt
150 Watt 105 Watt 30 Watt